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Überprüfung der AfD ist kein politisches Erziehungsinstrument

Katharina König-Preuss

Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme des Anzuhörenden Chan-Jo Jun, Mitglied am Bayerischen Verfassungsgerichtshof:

Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme des Anzuhörenden Chan-Jo Jun, Mitglied am Bayerischen Verfassungsgerichtshof:

 

„Wir wollen mit unserem Antrag Licht ins Dunkel bringen und nicht tatenlos zusehen, wie sich demokratiefeindliche Ideologien ausbreiten. Jun machte zugleich deutlich: Ein Verbotsverfahren ist kein politisches Erziehungsinstrument, sondern ein rechtsstaatliches Verfahren, in dem Beweise, Zurechnung und tatsächliche Reaktionen der Partei überprüft werden.“
 

Chan-Jo Jun hatte in seiner Aussage vor dem Ausschuss erklärt, warum die Angst vor dem Ausgang eines Verbotsverfahrens zu kurz greife. Ein Verfahren könne die AfD vor eine grundlegende Richtungsentscheidung stellen. Trenne sie sich tatsächlich und nachhaltig von ihren extrem rechten Kräften, wäre eine demokratisierte Partei selbst dann ein Gewinn, wenn es am Ende kein Verbot gäbe. Hielte sie dagegen an diesen Kräften fest oder solidarisierte sich mit ihnen, könne dies auch für die verfassungsrechtlich entscheidende Frage der Zurechnung und Gesamtprägung relevant werden. Deshalb sei schon die rechtsstaatliche Prüfung mehr als bloße Symbolpolitik.
 

Die Abgeordnete sieht in Juns Ausführungen weitere Argumente, die offenen Verfassungsfragen nicht politisch begründet liegenzulassen, sondern gerichtlich klären zu lassen. „Niemand sollte sich von einem möglichen, nicht prognostizierbaren Ausgang des Verfahrens bei der Frage nach der Einleitung eines solchen leiten lassen. Unsere Zuständigkeit ist es, den Prüfweg nach Karlsruhe anzustoßen, über ein Verbot entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.“

 

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